Landshut vs. Bietigheim

  • Obelix
    Wir trifften vom ursprünglichen Thema jetzt aber sehr weit ab.
    Ja die Beleidigung wird im Paragraph 185 StGB geregelt, aber dein Irrtum liegt nicht in der Fundstelle der Beleidigung, sondern du befindest dich beim falschen Delik. Suche doch mal bei den Paragraphen 186 und 187 StGB

  • Hallo Helios IV.,


    guter Einwurf von Dir.


    Isolierte Betrachtung der Aussage "Lügenbold" > Werturteil > § 185 (relativ harmlos); betrachtet man es im Zusammenhang mit (mir in der Tat nicht bekannten) Vorkommnissen > Tatsachenbehauptung > § 186 (Wahrheitsbeweis möglich) oder § 187 (Unwahrheit der Behauptung bekannt > oh oh, garnicht gut).


    Spannende Thematik, danke für den Hinweis. Ich hoffe, ich (wir) haben den Rest nicht gelangweilt.......


    Wobei man das Motto "vor dem sprechen / schreiben denken" immer im Kopf haben sollte, nicht nur im Forum (schaff´ich leider auch nicht immer ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von Obelix ()