Alles anzeigenQualifizierte Aussage genau zu dem Thema:
„In einer fahrradstraße ist das parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Im hinteren Bereich ist auch kein Parkplatz gekennzeichnet.
Kurz gesagt.
Parken nicht erlaubt.
Er kann es ja mal mit einem Einspruch versuchen.
Muss er halt begründen.
Ausrede das ein anderer Beamter dort nicht aufschreibt zählt nicht.
Da Verkehrsordnungswidrigkeiten im ermessen des jeweiligen Beamten liegen.
Aber Vorsicht ein Einspruch könnte zusätzliche Kosten in Höhe von 28,50 ausmachen“
Hoffe geholfen zu haben !
Kleiner Tip : wenn Begründung , dann erwähnen, dass Du halb in Grünstreifen gestanden bist !
Einspruch gegen den Straffzettel oder gegen den nachfolgenden Bescheid per Post, wenn nicht innerhalb einer Frist bezahlt? Wird das nicht unterschiedlich behandelt was die Möglichkeiten für einen Einspruch angeht?
Sind bei dem postialischen Bescheid dann nicht schon häufig Extra-Gebühren dabei, genau diese 28,50 EUR?