Beiträge von Stegie

    Ist jetzt eigentlich noch eine offizielle Verabschiedung (im Rahmen der Vorbereitung) von Andi Geipel geplant?

    Ich finde es noch immer äußerst befremdlich, wenn der Rücktritt eines Schatzmeisters (nach ein paar Wochen) mit Lobesyhymnen abgefeiert wird und ein Spieler der 12 Saisons diese Organisation auf höchsten Niveau präsentiert und eine Ära mitgeprägt hat, mit einem Nebensatz in einer Facebook-Meldung abgespeist wird...


    Die Story um das Verteidungsduo Toupal / Geipel - die fast zehn Jahre zusammen gespielt haben, ist besonders - das nicht rauszustellen - geht gar nicht. In anderen Vereinen werden solche verdiente Spiele retire

    Ein Abschiedsspiel ist wohl das mindeste was sich Andi Geipel verdient hat, ist schon sehr schade dass es hier zu keiner Wertschätzung kommt...... Aber passt wohl im Moment zu dem Bild dass der Verein nach außen abgibt :(

    Ich finde persönlich nicht dass es um 11 Euro oder um die 21 Euro der Sitzplatz Karte geht, mir geht es jetz hier um das Prinzip dass jetzt geworben wird dass die Dauerkarten billiger werden und das stimmt nun einfach mal nicht....

    Guten Tag

    Zum informieren gehört aber auch dazu warum es überhaupt soweit kommen musste

    Und wenn ich dann schon wieder lese von wegen Freunderl Wirtschaft etc. Tja was hat das mit Diskussion zu tun obwohl man rein gar nix weiß geschweige nicht mal Mitglied bei dem Verein ist


    Gruß aus la

    Wo habe ich etwas von Freunderl Wirtschaft geschrieben????? Wenn zitieren dann bitte schon richtig, vielen Dank

    Demokratie nennt man es auch, sich vor einer Wahl mit dem Thema zu beschäftigen und sich darüber zu informieren und auch darüber zu diskutieren, und das hat nichts mit Nörgelei zu tun lieber EHL.


    Ich hoffe dass es bei der Mitgliederversammlung eine ehrliche Diskussion darüber gibt damit sich jeder ein eigenes Bild darüber machen kann ob es richtig ist einen eingetragen Verein komoketg komplett von einer GmbH kontrollieren und führen zu lassen.

    Bajuware: Der Beirat soll m.W. aus 5 Personen bestehen, davon schon mal mind. 2 Abteilungsleiter des e.V., wer die anderen max. 3 sind beschließt soweit ich das verstanden habe die Mitgliederversammlung und nicht "die GmbH". Ob diese Personen danach von (aus Sicht des e.V.) Außenstehenden einfach so ausgetauscht werden können muss natürlich geklärt werden, bezweifle ich aber. Diese Frage darf und muss man aber natürlich klären!


    Ich kann nur nochmal jeden auffordern: Geht auf die Versammlung, hört Euch an was dort von allen Beteiligten gesagt wird und bestimmt dann selber mit! Ich will das neue Konstrukt auch nicht verteidigen oder schönreden, dazu fehlen auch mir noch zu viele Details. Ich finde es nur kontraproduktiv sich bereits ohne detailliertes Wissen eine Meinung zu bilden. Ich selber rate ja auch nicht dazu, alles toll zu finden und abzunicken, sondern sich erst einmal auf der Versammlung schlau zu machen. Ganz sicher wird da nicht abgestimmt ohne vorher ein paar Dinge vernünftig zu erklären.

    Sorry Tom, das steht aber in der neuen Satzung ganz anders drin:


    § 9 Der Beirat

    a) Der Verein hat einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Beirat. Die Mitglieder des Beirates haben das Recht, aufgrund Mehrheitsbeschlusses Dritte zu Sitzungen des Beirats beizuziehen.

    b) Dem Vereinsmitglied EVL Beteiligungs GmbH mit Sitz in Landshut steht ein Entsenderecht für vier Beiratsmitglieder zu, die Mitgliederversammlung wählt ein weiteres Beiratsmitglied.

    Die Abberufung eines entsandten Mitglieds des Beirates ist jederzeit ohne Nennung von Gründen ausschließlich durch denjenigen Entsendeberechtigten zulässig, der das jeweilige Beiratsmitglied entsandt hat. Abberufene Mitglieder sind unverzüglich zu ersetzen.

    c) Die Mitglieder des Beirats üben das ihnen übertragene Amt höchst persönlich aus. Bei Verhinderung kann sich jedes Beiratsmitglied nur durch ein anderes Mitglied, das eine schriftliche Vollmacht vorweist, vertreten lassen.

    d) Der Beirat wählt für die Dauer von jeweils zwei Jahren aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

    e) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Beirat beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme.

    f) Über die in jeder Beiratssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Sie soll Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie Inhalt und Ergebnis der gefassten Beschlüsse enthalten.

    g) Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Barauslagen keine besondere Vergütung.

    h) Der Beirat überwacht den Vorstand.

    i) Aufgaben und Befugnisse des Beirats sind:

    1. Beratung des Vorstands bei der Verfolgung der Zwecke des Vereins i.S.d. § 3 der Satzung,

    2. laufende Beratung des Vorstands in allen Zweigen der Geschäftstätigkeit und Überwachung des Geschäftsablaufs,

    3. laufende Entgegennahme der Berichterstattung des Vorstands, Einsicht in die Bücher und Schriften des Vereins und Überprüfung des Bestands des Vereinsvermögens,

    4. Genehmigung des vom Vorstand alljährlich zu erstellenden Budgets (Ertrags-, Kosten-, Investitions-Finanzbudget) vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahres und Überwachung von dessen Einhaltung,

    5. Erörterung des Jahresabschlusses und Prüfung des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung.

    j) Der Beirat beschließt insbesondere über:

    1. die Zustimmung zu den nach einer Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtigen Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands;

    2. Zustimmungen zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die nach den Bestimmungen dieser Satzung derZustimmung des Beirats bedürfen sowie die Erteilung genereller oder bestimmter Anweisungen an den Vorstand,

    3. Weisungen an den Vorstand;

    4. Erlass, Änderung und Aufhebung einer Geschäftsordnung für den Vorstand;

    5. alle ihm von der Mitgliederversammlung übertragenen Geschäfte.

    k) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

    I) Die Beiratsmitglieder nehmen an den Mitgliederversammlungen teil.

    m) Die Mitgliederversammlung kann dem Beirat weitere Aufgaben übertragen.

    n) Die Bestimmungen des Aktienrechts finden auf den Beirat keine Anwendung.

    Hammer wird deeswegen nicht kritisiert, weils wurscht ist. Gestern wieder zwei-, dreimal im Spielaufbau mit dem sicheren Fehlpass, dann kommt dazu, dass jeder Angriff über seine Seite läuft, wenn er auf dem Eis ist...die Gegner wissen das auch. Zum Schiri: wenn die erste Strafe gegen Kuhn zwei Minuten sind, muss kurz davor ein Tölzer wegen Blindside-Ellbogencheck gegen Hofbauer 2+10 gehen...

    dann z.Bb die Strafe gegen Englbrecht...erst wird das Icing nicht gepfiffen, dann ist die Scheibe im Fangnetz und die drei Blindos lassen weiter laufen, darauf verschiebt Englbrecht zum ersten Mal sein Tor und bekommt zwei Minuten..sicherlich regelkonform, aber ein Schiri mit Verstand und Fingerspitzengefühl belaesst es da bei einer Ermahnung...

    1-0 klarer Fehler vom Doyle, 2-0 50% Schiri, 30% Hammer, 20% Englbrecht

    Also bei der Englbrecht Strafe war der Schiri schon klar im recht. Das Icing war zurecht keins weil der Regensburger auf Höhe des Bullykreises klar vorne war und ich glaub es war Heiss bei uns nicht wirklich mit Speed unterwegs war. Ob die Scheibe im Fangnetz war hab ich nicht eindeutig gesehen, aber fakt ist der Schiri hat nicht gepfiffen, dann kann ich als Torwart nicht einfach absichtlich das Torverschieben damit abgepfiffen wird.....

    Heute wurde in der LZ ohne weiteren Kommentar die Vereinssatzung des Eislaufvereins Landshut e.V. veröffentlicht.

    Ich gehe davon aus (und habe sie daher auch mit der aktuellen Satzung verglichen), dass es sich um die Neufassung der Satzug handelt, welche auf der kommenden Mitgliederversammlung beschlossen werden soll. Scheinbar dient die Veröffentlichung zur Vorab-Information an die Mitglieder.

    Wesentlichste Änderung ist die Einführung eines Beirats, der aus meiner Sicht weitreichende Befugnisse bekommt.

    Hier der Paragraph bzgl. Beirat. Hochinteressant sind die Punkte h), i), und j):

    Also ich finde das schon sehr grenzwertig, das gibt sicherlich noch Diskussionsbedarf auf der Mitgliederversammlung.