Der DEL-Disziplinarausschuss hat die Verfahren vom Sonntag den 18. Januar 2015 bereits verhandelt, wobei es sich hier um die Verfahren handelt, bei denen der Ausschuss selbstständig tätig wird (Check gegen Kopf und Nacken etc.). Beantragte Ermittlungsverfahren waren also gestern noch nicht aufgeführt.
Interessanterweise hat Draxinger dem Ausschuss zu Folge keinen Check gegen Kopf und Nacken getätigt, wurde also zu Unrecht bestraft. Gegen eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters kann man aber nichts machen.