Kaufbeuren - Landshut

  • Der Böllertyp war eher ein normaler Trikotträger.
    Mit 27 sollte man schon ein bisschen mehr Hirn haben.


    Naja selbst mit 17 sollte man soviel Hirn haben, dass man keine Böller auf Menschen wirft! ;)

  • War auf jeden Fall keiner der YG-Nachfolger...


    das sollte auch mal gesagt werden, ansonsten geht bei vielen in Zukunft wahrscheinlich jede verfehlung irgendwelcher Fans auf deren Konto, ob sie beteiligt waren oder nicht.

  • Ja, einerseits geht mir das auch schon seit einiger Zeit gehörig auf die Nerven, andererseits muss man auch eingestehen, dass die Jungs teils auch selbst schuld sind. Wer halt öfter auffällt, wird automatisch zum "Verdächtigen".


    Meiner Meinung nach sollten sie einfach lernen, Fehler einzugestehen, die daraus folgenden Konsequenzen zu akzeptieren, denn dann werden Entschuldigungen wieder glaubhafter bzw. die Jungs werden nicht für alles, was im und um's Stadion passiert vorverurteilt bzw. verdächtig.

  • Einen Kracher schmeißen ist kein Kavaliersdelikt, das fällt wahrscheinlich schon unter schwere Körperverletzung vergleichbar einen Messerangriff. Den Täter sollte man vor Gericht stellen und ihn die volle härte des Gesetzes spüren lassen.

  • Einen Kracher schmeißen ist kein Kavaliersdelikt, das fällt wahrscheinlich schon unter schwere Körperverletzung vergleichbar einen Messerangriff. Den Täter sollte man vor Gericht stellen und ihn die volle härte des Gesetzes spüren lassen.


    Vergleichbar mit nem messerangriff? Aber sonst ist alles in Ordnung?

  • Vergleichbar mit nem messerangriff? Aber sonst ist alles in Ordnung?


    Er wird wahrscheinlich eine Anzeige kassieren die auf gefährliche Körperverletzung lautet und die ist vergleichbar mit einem Messerangriff. Das Gesetz sieht hier folgendes vor.


    § 224 Gefährliche Körperverletzung
    (1) Wer die Körperverletzung


    1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,


    2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,


    3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,


    4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder


    5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Ein Böller kann in den Augen eines Richters dieses Werkezug darstellen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

    Come on! :D

  • Ich glaub nicht das ein Böller ein Werkzeug ist. Ich glaub nicht das man mit einen Böller schneiden, bohren, usw. kann. Aber wenn das deine ansichtsweise ist, dann ok.

  • Der Begriff Werkzeug is Bissl blöd gewählt, man kann auch sagen Gegenstand, und ein Böller der auf einen Menschen geschmissen wird kann durchaus als gefährlicher Gegenstand oder sogar als Waffe gewertet werden.


  • Mittels einer das Leben gefährdenden handlung......


    Ist mit nem böller kaum möglich. Wie auch immer. Wenn ich jemanden aktiv mit einem Messer angreife dann liegt in der regel eine tötungsabsicht vor. Das ist doch ne ganz andere Hausnummer, oder etwa nicht??

    Einmal editiert, zuletzt von Hockey#8 ()

  • Wenn ein Böller direkt vor deinem Gesicht explodiert und du dabei gesundheitlichen Schaden davon trägst ist es eine gefährliche Körperverletzung. Natürlich wird das Strafmaß angepasst, da.h. Ein Messerangriff wird anders gewertet. Aus dem Messerangriff kann ja auch ein Totschlag werden, wenn ich einen abstechen will. Aber wie gesagt, meine Meinung. Der Böllerschmeißer wird eh, wenn er bis jetzt justizunauffällig war mit einem Strafbefehl und einer darin saftigen Geldstrafe davonkommen und dann ist der Käse auch schon wieder gegessen.

    Come on! :D

  • Klar ist es eine gefährliche Körperverletzung und klar gehört das gebührend bestraft. Aber das mit einer Messerattacke gleichzusetzen fand ich nur etwas arg weit herbeigeholt. Um mit nem Böller jemanden zu töten, muss der schon groß sein und man müsste ihn wahrscheinlich schlucken um daran sterben zu können. Bei einem Angriff mit einem Messer sieht das ganz anders aus. Der Vergleich war einfach schlecht, nur darum ging es.

  • Etwas müssig zu diskutieren was gefährlicher ist. Beides kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen (prominentes Beispiel Georg Koch - Karriereende) und ist somit gefährliche Körperverletzung.


    Mildernd wird gewertet werden, dass nicht unmitelbar die Absicht bestand jemanden zu verletzen.


    Strafverschärfend wird hinzu kommen, dass in der derzeitgen Situation der zunehmenden Gewalttaten (wiederum müssig zu diskutieren ob wirklich oder gefühlte Zunahme) die Gerichte eher abschreckende Urteile fällen werden.


    und zum gefährlichen Werzeug (Quelle: Juraforum.de)


    qte:


    Ein gefährliches Werkzeug ist nach der ständigen Rechtssprechung des BGH ein Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Es kommt nicht allein auf die letztlich eingetretene Verletzung an, es genügt vielmehr schon die potenzielle Gefährlichkeit des Werkzeugs im konkreten Fall.


    Schlagstöcke, Steine, sogar feste Schuhe, wenn mit ihnen zugetreten wird.


    Auch eine brennende Zigarette erfüllt diese Voraussetzungen (BGH 04.09.2001 - 1 StR 232/01). Nicht als gefährliches Werkzeug anerkannt worden ist ein dünner Ledergürtel (BGH 05.09.2006 - 4 StR 313/06).


    unqte


    ... also ist ein Böller ein Werkzeug