Nur dass es dann um den Vorwurf eines juristisch verfolgbaren Handelns geht, da sollte man sich schon zurückhalten. Und ein Herr Meinert war ja zumindest mit dem EVL verbandelt, ob er es aktuell noch ist weiß ich nicht, sollte er es aber sein, sollte er umso mehr auf seine Wortwahl achten
Ist er