Mitgliederversammlung Eislaufverein Landshut e.V.

  • Mal ne dumme Frage: wer genau sollte denn Interesse haben (oder zumindest bereit sein) beim e.V. als Vorstand o.ä. einzuspringen, der NICHT aus dem Umfeld des Landshuter Eishockeys kommt?!? Jeder der hier ernsthaft in Betracht kommt ist doch ein "Spezl" von irgendwem, oder etwa nicht?!

  • Wenn die Satzungsänderung des Vereins so durchgeht wie sie veröffentlicht wurde ist es eh völlig egal wer der Vorstand ist, denn dann wird der Verein sowieso von dem Beirat, sprich der GmbH bestimmt....

  • Servus,


    Warum macht es Keiner der altgedienter ??? Da werden nur immer reden geschwungen aber nix passiert.

    Könnte Dich ja auch fragen warum Du es nicht machst .

    Ich denke, das wüde mich überfordern, sowohl zeitlich als auch inhaltlich.

    Daher mosere ich auch nicht rum, ich habe Respekt vor jedem, der sich so einen Posten antut. Und ich weiß, wovon ich rede...

  • Aus dem Wochenblatt ist heute zu entnehmen dass folgende Kandidaten in der neuen EVL-Vorstandschaft "heiß" gehandelt werden: Michael Imhoff, Bernhard Schaub, Hans Eller, Alexander Saponjic und Hans Rampf.

  • Servus,


    Warum macht es Keiner der altgedienter ??? Da werden nur immer reden geschwungen aber nix passiert.

    Könnte Dich ja auch fragen warum Du es nicht machst .

    Ich muss jetzt mal für die "altgedienten" bzw. einige davon eine "Lanze" brechen, wie das so schön heißt. Es haben einige der ehemaligen Spieler für das Landshuter Eishockey sich in irgendeiner Form eingebracht, aber denkt doch auch mal daran, das sich eben nicht jeder vor die Presse hinstellt und von sich gibt/oder geben mag, was er alles für den Eislaufverein tut/gemacht hat/oder machen wird in Zukunft. Ich denke du brauchst auch das Netzwerk der ehemaligen mit all ihren Kontakten/Netzwerken, ohne das gleich einer einen Posten übernimmt oder sich ins Rampenlicht stellen möchte.

    ich weiß, das es im Nachwuchs immer wieder Spieler gegeben hat, bzw. immer wieder geben wird, die den Sport eigentlich aus finanziellen Gründen nicht ausüben könnten, aber hier im "Hintergrund" finanzielle Zuwendungen in verschiedener Form stattfinden, auch von "ehemaligen" Spielern. Der "Förderverein" leistet hier auch hervorragende Arbeit, soll an der Stelle auch nicht untergehen.

    "Gebe jedem Tag die Chance,der schönste deines Leben zu werden"

  • Wenn die Satzungsänderung des Vereins so durchgeht wie sie veröffentlicht wurde ist es eh völlig egal wer der Vorstand ist, denn dann wird der Verein sowieso von dem Beirat, sprich der GmbH bestimmt....

    Also wie ich das sehe sitzen in dem Beirat der Nachwuchscheftrainer, die Abteilungsleiterin Eiskunstlauf etc. und nicht die GmbH. Vielleicht sollten wir mal die Versammlung abwarten (und hingehen!) bevor wir Vermutungen als Fakten darstellen.

  • Also wie ich das sehe sitzen in dem Beirat der Nachwuchscheftrainer, die Abteilungsleiterin Eiskunstlauf etc. und nicht die GmbH. Vielleicht sollten wir mal die Versammlung abwarten (und hingehen!) bevor wir Vermutungen als Fakten darstellen.

    Ganz so einfach wie du es darstellst, ist es nicht. Da mag bei der Versammlung im Beirat sein wer will. Die GmbH hat die Möglichkeit jederzeit 4 Beiratsmitglieder zu bestimmen bzw. auszutauschen. Wenn denen eine Woche nach der Versammlung einfällt, der Nachwuchstrainer und die Abteilungsleiterin müssen den Beirat verlassen, dann ist das so. Insoweit ja Stegie schon recht. Und das ist jetzt ganz ohne Wertung des neuen Konstrukts.

  • Bajuware: Der Beirat soll m.W. aus 5 Personen bestehen, davon schon mal mind. 2 Abteilungsleiter des e.V., wer die anderen max. 3 sind beschließt soweit ich das verstanden habe die Mitgliederversammlung und nicht "die GmbH". Ob diese Personen danach von (aus Sicht des e.V.) Außenstehenden einfach so ausgetauscht werden können muss natürlich geklärt werden, bezweifle ich aber. Diese Frage darf und muss man aber natürlich klären!


    Ich kann nur nochmal jeden auffordern: Geht auf die Versammlung, hört Euch an was dort von allen Beteiligten gesagt wird und bestimmt dann selber mit! Ich will das neue Konstrukt auch nicht verteidigen oder schönreden, dazu fehlen auch mir noch zu viele Details. Ich finde es nur kontraproduktiv sich bereits ohne detailliertes Wissen eine Meinung zu bilden. Ich selber rate ja auch nicht dazu, alles toll zu finden und abzunicken, sondern sich erst einmal auf der Versammlung schlau zu machen. Ganz sicher wird da nicht abgestimmt ohne vorher ein paar Dinge vernünftig zu erklären.

  • Bajuware: Der Beirat soll m.W. aus 5 Personen bestehen, davon schon mal mind. 2 Abteilungsleiter des e.V., wer die anderen max. 3 sind beschließt soweit ich das verstanden habe die Mitgliederversammlung und nicht "die GmbH". Ob diese Personen danach von (aus Sicht des e.V.) Außenstehenden einfach so ausgetauscht werden können muss natürlich geklärt werden, bezweifle ich aber. Diese Frage darf und muss man aber natürlich klären!


    Ich kann nur nochmal jeden auffordern: Geht auf die Versammlung, hört Euch an was dort von allen Beteiligten gesagt wird und bestimmt dann selber mit! Ich will das neue Konstrukt auch nicht verteidigen oder schönreden, dazu fehlen auch mir noch zu viele Details. Ich finde es nur kontraproduktiv sich bereits ohne detailliertes Wissen eine Meinung zu bilden. Ich selber rate ja auch nicht dazu, alles toll zu finden und abzunicken, sondern sich erst einmal auf der Versammlung schlau zu machen. Ganz sicher wird da nicht abgestimmt ohne vorher ein paar Dinge vernünftig zu erklären.

    Sorry Tom, das steht aber in der neuen Satzung ganz anders drin:


    § 9 Der Beirat

    a) Der Verein hat einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Beirat. Die Mitglieder des Beirates haben das Recht, aufgrund Mehrheitsbeschlusses Dritte zu Sitzungen des Beirats beizuziehen.

    b) Dem Vereinsmitglied EVL Beteiligungs GmbH mit Sitz in Landshut steht ein Entsenderecht für vier Beiratsmitglieder zu, die Mitgliederversammlung wählt ein weiteres Beiratsmitglied.

    Die Abberufung eines entsandten Mitglieds des Beirates ist jederzeit ohne Nennung von Gründen ausschließlich durch denjenigen Entsendeberechtigten zulässig, der das jeweilige Beiratsmitglied entsandt hat. Abberufene Mitglieder sind unverzüglich zu ersetzen.

    c) Die Mitglieder des Beirats üben das ihnen übertragene Amt höchst persönlich aus. Bei Verhinderung kann sich jedes Beiratsmitglied nur durch ein anderes Mitglied, das eine schriftliche Vollmacht vorweist, vertreten lassen.

    d) Der Beirat wählt für die Dauer von jeweils zwei Jahren aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

    e) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Beirat beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme.

    f) Über die in jeder Beiratssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Sie soll Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie Inhalt und Ergebnis der gefassten Beschlüsse enthalten.

    g) Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Barauslagen keine besondere Vergütung.

    h) Der Beirat überwacht den Vorstand.

    i) Aufgaben und Befugnisse des Beirats sind:

    1. Beratung des Vorstands bei der Verfolgung der Zwecke des Vereins i.S.d. § 3 der Satzung,

    2. laufende Beratung des Vorstands in allen Zweigen der Geschäftstätigkeit und Überwachung des Geschäftsablaufs,

    3. laufende Entgegennahme der Berichterstattung des Vorstands, Einsicht in die Bücher und Schriften des Vereins und Überprüfung des Bestands des Vereinsvermögens,

    4. Genehmigung des vom Vorstand alljährlich zu erstellenden Budgets (Ertrags-, Kosten-, Investitions-Finanzbudget) vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahres und Überwachung von dessen Einhaltung,

    5. Erörterung des Jahresabschlusses und Prüfung des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung.

    j) Der Beirat beschließt insbesondere über:

    1. die Zustimmung zu den nach einer Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtigen Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands;

    2. Zustimmungen zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die nach den Bestimmungen dieser Satzung derZustimmung des Beirats bedürfen sowie die Erteilung genereller oder bestimmter Anweisungen an den Vorstand,

    3. Weisungen an den Vorstand;

    4. Erlass, Änderung und Aufhebung einer Geschäftsordnung für den Vorstand;

    5. alle ihm von der Mitgliederversammlung übertragenen Geschäfte.

    k) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

    I) Die Beiratsmitglieder nehmen an den Mitgliederversammlungen teil.

    m) Die Mitgliederversammlung kann dem Beirat weitere Aufgaben übertragen.

    n) Die Bestimmungen des Aktienrechts finden auf den Beirat keine Anwendung.

  • Bajuware: Der Beirat soll m.W. aus 5 Personen bestehen, davon schon mal mind. 2 Abteilungsleiter des e.V., wer die anderen max. 3 sind beschließt soweit ich das verstanden habe die Mitgliederversammlung und nicht "die GmbH". Ob diese Personen danach von (aus Sicht des e.V.) Außenstehenden einfach so ausgetauscht werden können muss natürlich geklärt werden, bezweifle ich aber.

    Doch. Stegie hat den Satzungsauszug ja schon reingestellt.

  • Okay, wenn diese Version dann auch beschlossen wird lasse ich mich gern eines Besseren belehren. Wobei allein schon die beiden Abteilungsleiter des e.V. im Beirat klar zum Ausdruck bringen, wem der "Entsendeberechtigte" die Geschicke in die Hand legen möchte. Ansonsten gebe ich Euch aber Recht, dass es theoretsich möglich wäre diese später abzuberufen. Bin gespannt wie viele dann auch auf der Versammlung genau solche Fragen stellen. Hoffentlich viele, damit endlich Klarheit herrscht.

  • Guten Abend


    Wo liegt eigentlich das Problem bei dieser Satzung ?

    Es obliegt doch den Mitgliedern diese Satzung anzunehmen oder abzulehnen

    Also einfach hingehen , wählen oder abwählen und nicht hier schlau daherreden

    Sowas nennt man Demokratie !


    Gruß aus la

  • Die in entscheidende Frage ist doch: was passiert, wenn die Satzungsänderung von den Mitgliedern nicht abgesegnet wird?