Spieltagsgequassel

  • Und die haben wir bisher genutzt. Klar kann man das Ding auch noch verlieren, aber das ist es erhobenen Hauptes. Fetten Respekt

    Sich selber zitieren, wenn man seine Meinung ändert ^^ Find ich gut, das mit Humor zu nehmen.

    Ich verstehe sowieso nicht, warum man bei einem Eishockeyspiel alle fünf Minuten was schreiben und eine Prognose abgeben muss, vor allem im ersten Drittel...


    Tonge wieder Bombe heute, die kurze Bank bisher noch nicht zu spüren. Ich hoffe die ziehen durch und bleiben stabil.


    Was ist eigentlich mit Stadionsprecherikone Christian? Hat der Urlaub? Meine Frau vermisst ihn schon, Kollege Roderer hat eine angenehme Stimme, aber sie vermisst die Power in den Ansagen ^^

  • Bin leider krank… 🤷🏻‍♂️


    Hoffe und denke, ich bin nächste Woche wieder da. :prost:

  • Bin leider krank… 🤷🏻‍♂️


    Hoffe und denke, ich bin nächste Woche wieder da. :prost:

    guade Besserung!!!

    Auch das ganze System mit U23-Spielern macht keinen Sinn, wenn man sie nur lizenzieren muss. Da kann ich auch den Bub vom Busfahrer lizenzieren und der muss noch nicht einmal Eishockey spielen.

  • bitte kann der deputy stadionsprecher auf das ständige durchsagen von werbung verzichten. war das nervig .oder eine initiativbewerbung an seitenbacher müsli schicken.

    Woran hat es gelegen? Man fragt sich immer woran et jelegen hat!

  • Ich hätte da mal eine Frage zu einem ganz anderen Thema weis aber nicht welchen Thread ich benutzen soll und extra einen aufmachen will ich nicht.


    Und zwar weis jemand Bescheid ob man am Gutenbergweg in der Fahrradstrasse parken darf oder nicht?

    Ich parke da schon seit Ewigkeiten regelmäßig und zwar ganz hinten in der Straße beim Kindergarten und hab heute auf einmal einen Strafzettel bekommen.

    Ich lese nirgends das man dort nicht parken darf. Es ist kein Halteverbot oder Parken verboten Schild angebracht.

    Ich weis nur das es vorne bei der Holzabsperrung verboten ist, das hat mir mal ein Polizist gesagt. Aber weiter hinten angeblich nicht.


    Kann mir hier jemand was dazu sagen der sich damit auskennt?

  • Auskennen juristisch nein - ich weiß von nem Polizeispezi, dass man dort NICHT parken darf - warum auch immer (eben auch die Holzsperrung), aber die Polizei is dort bzw das Ordnungsamt relativ großzügig, aber läuft auf eigene Gefahr.


    Wirklich helfen kann ich dir nicht - ich finds auch abstrus, da ich selber schonmal überlegt hab abzustellen und letztendlich aufgrund der schwammigen Aussagen dann doch wieder nicht gemacht hab ... iwas mit Fahrradstraße blabla

  • In Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang
    In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer zum Beispiel nebeneinander fahren.
    www.adac.de


    "Anlieger frei"-Straße: Ein Anliegen reicht nicht
    Viele Autofahrer interpretieren das "Anlieger frei"-Schild recht freisinnig. Dabei gibt es klare Regeln.
    www.autoflotte.de



    Und wenn ich mich richtig erinnere gab es die Aktion vor ein paar Jahren schon mal und einige haben nicht gezahlt weil sie müssen dir ja beweisen dass du nicht bei einem Anwohner in der Straße warst und das wird dann schwierig.

    Die Frage ist ja auch was steht auf deinem Strafzettel für eine Begründung?

    Gesucht - Gefunden - Gescort - Gewonnen :thumbup:

  • (…) sie müssen dir ja beweisen dass du nicht bei einem Anwohner in der Straße warst und das wird dann schwierig.

    Zumal das Stadion ja auch am Gutenbergweg liegt. Somit ist man ja Besucher des Anliegers. Lt. RS mit dem Rechtsschutz eine wachsweiche Thematik seitens Ordnungsamt. Wir haben bezahlt, da die Möglichkeit des Einspruchs ohne Eröffnung eines Bußgeldverfahrens nicht möglich war. Falls der Einspruch keinen Erfolg bringen würde, wären die Kosten nämlich nochmal 30-40€ höher.

  • Es gibt schon noch einige Regelungen über reine Park- und Halteverbotsschilder hinaus.


    Auf dem Strafzettel sollte aber eigentlich irgendeine Begründung stehen, nicht nur einfach 'wegen Falschparken', dann kannst du es mit dem Bußgeldkatalog abgleichen und ob das dem vor Ort an der Stelle auch so entspricht.


    Z.B.

    An diesen Stellen besteht ein verbindliches Parkverbot:


    -im Kreuzungs-/Einmündungsbereich sowie 5 Meter davor und dahinter

    -vor Grundstücksein- und -ausfahrten

    -auf schmalen Straßen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten

    -an Engstellen, wenn weniger als 3 Meter zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung verbleiben würden


    Detaillierter hier:


    Strafzettel & Knöllchen: Kosten für Falschparken 2023 / 2024
    llll➤ Informationen über Strafzettel in Deutschland2024 Kosten ✔ Rechte. Auch im Text: Infos zu Verlust des Strafzettels und Verjährungsfristen
    www.bussgeldkatalog.org


    Wenn was nicht stimmt, dann kann man auch Einspruch einlegen (kann man aber auch so, ist nur nicht sinnvoll, weil dadurch weitere Kosten entstehen), muß man aber dann vermutlich schlechtestenfalls ein Verfahren durchlaufen, je nach dem.

  • Die Frage ist ja auch was steht auf deinem Strafzettel für eine Begründung?

    Da steht nur das ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe die von der PI Landshut festgestellt wurde. Darunter ist ein QR Code und mein Autokennzeichen. Mehr ist auf den Dingern nimmer zu sehen.

  • Der QR Code geht bei mir leider nicht. Anscheinend hat der Regen den Zettel zu sehr aufgeweicht. Bei mir kommt immer die Meldung das der Link nicht aufgerufen werden kann :/

    Da steht wie du zu der Info noch kommen kannst, Login-Daten unterm QR-Code, ansonsten halt direkt bei Polizei bzw. ev. Straßenverkehrsamt in La als weitere Einrichtung für die Verkehrsüberwachung nachfragen.


    Die Bayerische Polizei - Der Strafzettel wird digital

  • Da steht wie du zu der Info noch kommen kannst, Login-Daten unterm QR-Code, ansonsten halt direkt bei Polizei bzw. ev. Straßenverkehrsamt in La als weitere Einrichtung für die Verkehrsüberwachung nachfragen.


    https://www.polizei.bayern.de/…ilungen/021136/index.html

    Dankeschön. Ich werde mir aber den Bescheid zuschicken lassen und eventuell Einspruch einlegen. Mal schauen. Sich den Bescheid zuschicken lassen kostet ja noch nicht mehr. Theoretisch kann ja jemand den Zettel entfernt haben ;)

  • Dankeschön. Ich werde mir aber den Bescheid zuschicken lassen und eventuell Einspruch einlegen. Mal schauen. Sich den Bescheid zuschicken lassen kostet ja noch nicht mehr. Theoretisch kann ja jemand den Zettel entfernt haben ;)

    Hab zwar praktisch keine Erfahrung, zu lange her der letzte Strafzettel aber wenn du mal auf bussgeldkatalog.org ein bisschen nach liest kann es schon sein, dass man, wenn man einen Strafzettel an der Autoscheibe hat, was eine Verwarnung ist (i.d.R. zwischen 5-55 EUR) und den nicht innerhalb einer Frist von einer Woche bezahlst, dass man danach gleich einen Bussgeldbescheid bekommt mit Extra-Gebühren. Ob der Zettel verloren wurde ist nicht unbedingt erheblich bzw. wenn du sagst z.B. 'gestohlen', dass du dich da erst mal erklären musst, um zu sehen ob das akzeptiert wird, wenn schon ein Bussgeldgescheid zugestellt wurde. Auch hier nochmal nachzulesen:


    Richtiges Verhalten bei Strafzettel oder Knöllchen
    Auf was ihr achten müsst und welche Kosten auf euch zukommen können.
    www.adac.de

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