Ob DEB oder EVL, beide haben für die Musiknutzung zu bezahlen. Da es sich nicht um Live-Musik handelt, muss auch keine Playlist abgegeben werden.
Der DOSB hat mit der GEMA einen Gesamtvertrag abgeschlossen, der unter anderem auch die Pausenmusik umfasst. Allerdings eingeschränkt:
ZitatMusikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.
Alle anderen Musiknutzungen müssen durch den Verein bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrags erhalten Mitgliedsvereine 20% Rabatt.