Also Google sagt das dazu:
Eine außerordentliche – d.h. fristlose Kündigung – ist allerdings auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag jederzeit möglich. Hierfür muss jedoch nach § 626 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Außerdem muss das Interesse des Arbeitgebers mit dem des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden.
Ist halt die Frage was der wichtige Grund ist und ob das ein Gericht genauso sieht
Wenn es eine fristlose Kündigung gewesen wäre, hätte man das so kommuniziert, und nicht dass er krank geschrieben ist und sich einen neuen Verein suchen soll.